Novellierung der Trinkwasserverordnung

Am 31. März hat der Bundesrat der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung zugestimmt und die neue Trinkwasserverordnung verabschiedet. Diese Novellierung tritt damit mit sofortiger Wirkung in Kraft. Insbesondere nimmt die neue Trinkwasserverordnung eine Vielzahl von Anpassungen und wichtiger Aspekte der seit 2021 geltenden Europäischen Trinkwasserrichtlinie mit auf.

Aus Sicht des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches (DVGW) wird die neue Trinkwasserverordnung damit in vielen Punkten den Anforderungen der Branche an ein modernes Trinkwassermanagement gerecht.

Folgende wesentliche Änderungen enthält die neue Trinkwasserverordnung:

Verpflichtendes Risikomanagement

Erstmals werden eine umfassende Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung durch die Trinkwasserverordnung rechtlich bindend. Damit wird die vollständige Prozesskette der Wasserversorgung vom Rohwasser bis zu den Entnahmearmaturen bei den Verbrauchern und Verbraucherinnen (Einzugsgebiet, Gewinnung, Aufbereitung, Speicherung, Verteilung, Übergabestellen) einem verbindlichen Risikomanagement unterworfen. Dies stellt sicher, dass Wasserversorgungsanlagen ab sofort nach einheitlichen Standards untersucht werden können und die Transparenz bei der Vergleichbarkeit erheblich erhöht wird. Durch die neuen Regelungen der Trinkwasserverordnung wird außerdem sichergestellt, dass nun auch die Untersuchungspläne künftig passgenau auf die jeweilige Wasserversorgungsanlage ausgelegt werden können. Die Prüfung des Risikomanagements und Genehmigung des Untersuchungsplans erfolgt dabei durch das Gesundheitsamt.

Neue Anforderungen bei Untersuchungspflichten

Auch bei den umfassenden Untersuchungspflichten, die den Betreiber einer Wasserversorgungsanlage zu regelmäßigen Untersuchungen unterschiedlicher Parameter (Schutzgebiete, Rohre, chemische und mikrobiologische Parameter) verpflichtet, wurden die Regelungen verschärft und konkretisiert. Insbesondere wurden dabei die Anforderungen an den Untersuchungsplan verschärft, der mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmt und von diesem genehmigt werden muss.

Neue und geänderte Qualitätsparameter

Einige Qualitätsparameter, auf welche die Wasserversorgungsunternehmen das Trinkwasser untersuchen müssen, wurden in der neuen Trinkwasserverordnung komplett neu eingeführt. Dies betrifft beispielsweise Stoffe wie somatische Coliphagen, Microcystin-LR, PFAS oder Bisphenol A. PFAS sind sogenannte Ewigkeitschemikalien, die nicht vollständig abgebaut werden. Sie reichern sich in der Umwelt und im Körper von Menschen und Tieren an und können dort zu toxikologischen Schäden führen. Wasserversorger müssen PFAS nun gegebenenfalls mit hohem technischem Aufwand herausfiltern.

Bei anderen Parametern (etwas Arsen, Chrom oder Blei) wurden die bestehenden Qualitätsanforderungen deutlich verschärft und die Grenzwerte nochmals herabgesetzt. Bislang konnten Bleileitungen weiterverwendet werden, solange die Grenzwerte eingehalten wurden. Mit der neuen Trinkwasserverordnung müssen Bleirohrleitungen bis zum 12. Januar 2026 komplett stillgelegt oder ausgetauscht werden.

Neue Informationspflichten der Betreiber

Ab sofort sind Wasserversorgungsunternehmen dazu verpflichtet, ihre Kunden über bestimmte Parameter transparent zu informieren. Dazu gehören Informationen zur Qualität des Trinkwassers, zur eigenen Leistungsfähigkeit und zu den Kosten pro Besucher. Bei den Kosten soll dabei auf bestehende Preistabellen zurückgegriffen werden und diese dem Endverbraucher zugänglich gemacht werden: Dabei müssen Grundpreis, Bereitstellungspreis, Arbeitspreis und Systempreis klar ersichtlich sein.

Als Betreiber von Immobilien sind Sie verpflichtet, sich mit allen Neuerungen vertraut zu machen und diese umzusetzen, um der Erfüllung Ihrer Betreiberpflichten umfassend nachzukommen.

Sind Sie bereit Ihr FM zu optimieren?Kontaktieren Sie uns noch heute.